
Bei der Vergabe von Leistungen im Bereich des Spezialtiefbaus kann BWPM wertvolle Hilfestellung leisten. BWPM übernimmt für Sie auch die Bauoberleitung oder Bauüberwachung und damit die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle.
Im Rahmen der Bauoberleitung, Bauüberwachung oder Objektüberwachung übernimmt BWPM die bauherrenseitige Leitung für Spezialtiefbauarbeiten gemäß Leistungsphase 8 der HOAI. Dazu gehört zum Beispiel die Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, die Kostenfeststellung, die Abnahme von Bauleistungen, die Überwachung der Prüfungen der Funktionsfähigkeit von Anlagen und die Übergabe des Objektes.In dieser Funktion überführt BWPM die Planung in die Umsetzung. Im Sinne einer laufenden Qualitäts-, Termin- und Kostenkontrolle gleichen wir das Leistungssoll der ausführenden Firma permanent mit dem Ist ab und korrigieren dort, wo wir es für nötig erachten. Insbesondere dann, wenn neue, in der Planung nicht berücksichtigte Umstände auftreten, suchen wir sofort nach alternativen Lösungen. Das geschieht - wann immer möglich - im Konsens mit allen Beteiligten. Dabei orientieren wir uns stets am Gesamtziel.
Auch vor der Ausschreibung - also vor LPH 6 - hilft BWPM gerne bei der Entwicklung der zur Vergabe kommenden Baugrubenkonzeption unter den Hauptaspekten Kosten, Termine und Qualität.Wir haben viele Jahre Erfahrungen sowohl auf der ausführenden als auch auf der die Bauleistung vergebenden Seite. Dadurch kennen wir die Bedürfnisse und Handlungsspielräume beider Seiten sehr gut. So können alle Beteiligten mit Hilfe und Unterstützung von BWPM nachhaltige Lösungen und Verhandlungsergebnisse erzielen.